Gültigkeit der Bedingungen: Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, gelten die „Allgemeinen Verkaufsbedingungen“ für alle unsere Lieferungen und Leistungen sowohl an Einzelpersonen als auch an Zwischenhändler, für letztere auch dann, wenn bei Bestehen einer stabilen Geschäftsbeziehung keine nachträgliche schriftliche Bestätigung mehr folgt. Die Verkaufsbedingungen des Kunden gelten für uns nicht. Anderslautende in der Korrespondenz des Kunden angeführte Bedingungen und Vorschriften sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich akzeptiert werden.

Liefervertrag: Alle unsere Angebote sind unverbindlich in Bezug auf Liefermöglichkeiten und Preis.
Der Liefervertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Erfolgt die Lieferung der Ware nach einer Kundenbestellung ohne vorherige schriftliche Auftragsbestätigung, so gilt der Vertrag durch die Lieferung der Ware als abgeschlossen.

Liefer- und Versandzeit: Die Lieferfristen beginnen ab dem Tag, an dem alle Bedingungen und die Ausführung des Auftrags vollständig festgelegt sind, und gelten unter dem Vorbehalt der korrekten und rechtzeitigen Lieferung der Rohstoffe. Andernfalls haben wir das Recht, ohne Schadenersatzverpflichtung vom Vertrag zurückzutreten. Ist der Kunde eine Privatperson, ist dies jedoch nur möglich, wenn unsererseits eine konkrete Absicherung abgeschlossen wurde und die Lieferung an uns wiederum fehlgeschlagen ist.
Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtlieferung informieren und die bereits geleisteten Zahlungen erstatten.

Der Kunde ist verpflichtet, die bestellte Ware an dem mitgeteilten Datum im Werk des Lieferanten abzuholen.

Wenn der Kunde die bestellte Ware nicht am bestätigten Tag abholt und ein Zwischenhändler ist, muss er 1,- € pro 100 kg für jeden Kalendertag der Lagerung zahlen. Für den Fall, dass ein fester Abholtermin vereinbart wurde, gelten wir als verspätet, wenn fahrlässig oder vorsätzlich eine Frist von 14 Tagen überschritten wird. Nach Ablauf von 14 Tagen kann der Kunde eine Fristverlängerung um weitere 14 Tage setzen.

Nach Ablauf dieser 4 Wochen ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Die Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Lieferfristen erlischt bei höherer Gewalt, staatlichen Maßnahmen, Arbeitskonflikten, Betriebsstörungen, Maschinenbrüchen, Transporthindernissen, Rohstoffmangel, Aussonderung eines Werkstücks und dergleichen, soweit sie nicht von uns zu vertreten sind. Solange der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist, ist unsere Lieferpflicht ausgesetzt. Sofern unsererseits kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt,

ist der Kunde nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung gegen uns geltend zu machen.

Falls der Versand der Ware vereinbart wurde, wird dies gemäß den Anweisungen des Kunden auf seiner Rechnung ausgewiesen.

Die Waren reisen auf Gefahr des Kunden.

Meldung von Unregelmäßigkeiten, Gewährleistung, Haftung: Alle offensichtlichen Mängel, Mengenfehler oder Falschlieferungen sind unverzüglich oder spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware, wenn der Kunde Zwischenhändler ist, bzw. innerhalb von 2 Wochen, wenn der Kunde eine Privatperson ist, und in jedem Fall vor der Weiterverarbeitung, Verlegung oder Weitergabe, bei nicht offensichtlichen Mängeln nach deren Entdeckung, spätestens jedoch zwei Jahre nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Die Ware muss sofort nach der Lieferung überprüft werden. Nicht unverzüglich gemeldete Mängel gelten als unwiderruflich anerkannt. Bei der Verlegung im Freien kann die Frostbeständigkeit nicht für alle Materialien garantiert werden. Es ist daher notwendig, vorab Anfragen zu den Eigenschaften des Materials zu stellen. Das beanstandete Material kann ohne schriftliche Genehmigung nicht weiterverarbeitet werden. In diesem Fall erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch. Unsere Waren bestehen aus Naturprodukten. Aus diesem Grund sind optische oder strukturelle Unterschiede zu den Mustern nicht als Mangel anzusehen. Die dem Kunden überlassenen Muster können nur im Allgemeinen die Farben und die Struktur des Steins angeben. Daher wird keine Verantwortung dafür übernommen, wenn die Ergebnisse in Farbe und Struktur nicht genau mit denen des vorhandenen Musters übereinstimmen. Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach unserer Wahl auf den Ersatz der Ware, den Rücktritt, die Minderung des Preises oder die Nacherfüllung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Kunde das Recht auf Preisminderung oder Rücktritt. Besondere Eigenschaften des Materials, z. B. Frost- und Hitzebeständigkeit und andere, werden nur garantiert, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit von uns und des Managers sowie für jede vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir unabhängig vom Rechtsgrund für die volle Höhe des Schadens. Andernfalls haften wir nur für den Rechnungswert des jeweiligen Vertragsgegenstands.

Zahlungsbedingungen: Die Preise sind unverbindlich, in Euro ab Werk. Die Angebote sind, vorbehaltlich des endgültigen Vertragsschlusses, nur durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung gültig. Sollten sich die Kosten für die Bereitstellung des Materials aus Gründen, die wir nicht rechtfertigen müssen, ändern, behalten wir uns das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde eine Privatperson ist. Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und ohne Kosten zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Wir behalten uns das Recht vor, für Verträge, auch wenn sie bereits bestätigt wurden, vor Versand oder Zurverfügungstellung der Ware Vorauszahlungen in bar oder Garantieleistungen zu verlangen, wenn dies nach unserem Ermessen eine Sicherheit für den vereinbarten Preis darstellt. Darüber hinaus können wir bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden alle offenen oder gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig stellen und/oder eine Barzahlung oder Sicherheitsleistung gegen Rückgabe von als Zahlung akzeptierten Wechseln verlangen. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung akzeptiert. Zahlungen mit Wechseln oder Schecks gelten erst nach Einlösung als erfolgt. Alle anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder sonstigen Geschäften in Bezug auf die bestehende Geschäftsbeziehung. Die Verrechnung von Guthaben des Kunden ist zulässig, wenn diese von uns anerkannt wurden und als fällig oder rechtskräftig festgestellt wurden. Ungeachtet möglicher Streitigkeiten oder Mängel bei Lieferung muss die betreffende Rechnung am Fälligkeitstag bezahlt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine Zusammenarbeit mit Wirtschaftsauskunfteien besteht.
Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware steht unter verlängertem Eigentumsvorbehalt bis zum Ausgleich der vertraglich fälligen Forderungen. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Zwischenhändler, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für den Kredit, der uns aufgrund der beim Kunden geltenden Verkaufsbedingungen zusteht. Der Eigentumsvorbehalt gilt bei Zahlung mit Wechseln oder Schecks bis zu deren vollständiger Einlösung. Bis zum Erlöschen unseres Eigentums an der Sache gilt jeder vom Kunden vorgenommene Weiterverkauf so, als ob er durch einen unserer Vertreter getätigt worden wäre, ohne dass dadurch eine fällige Forderung des Kunden gegen uns entsteht. Die neuen Sachen, die aus der Verarbeitung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware hervorgehen, gelten als Erzeugnisse für uns und gehen in unser Eigentum über, ohne dass daraus Verpflichtungen uns gegenüber entstehen. Die Verbindung oder Vermischung von Vorbehaltsware mit Waren, die uns nicht gehören, führt zu Miteigentum mit unserem Unternehmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. In den vorgenannten Fällen ist der Kunde verpflichtet, die Ware unter Vorbehalt unseres Eigentums oder Miteigentums unentgeltlich für uns zu verwahren. Im Falle des Verkaufs der Vorbehaltsware oder ihrer Verlegung im Gebäude eines Dritten oder des Kunden gilt schon jetzt als vereinbart, dass der Kunde uns die Forderung, die sich aus dem Verkauf der Waren, ihrer Verlegung oder dem Weiterverkauf des Belags oder der Rechte an dem Belag ergibt, in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware abtritt. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Übersteigt die abgetretene Forderung unsere Forderung um mehr als 20 %, verpflichten wir uns, den überschüssigen Betrag der Kundenforderung auf Anfrage freizugeben. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, uns auf unser Verlangen alle Informationen und Unterlagen zur Wahrung unserer Rechte zur Verfügung zu stellen. Er ist insbesondere verpflichtet, uns Namen und Anschriften der Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern auf unser Verlangen die Abtretung mitzuteilen. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, uns eine Urkunde über die Abtretung auszuhändigen. Der Eigentumsvorbehalt besteht gemäß den vorstehenden Bestimmungen auch dann fort, wenn unsere Forderungen durch offene Rechnungen absorbiert werden und der Saldo festgestellt und anerkannt wird. Ohne unsere vorherige Zustimmung kann der Kunde die Vorbehaltsware und die aus ihrem Verkauf resultierenden Forderungen
aus Sicherheitsgründen nicht verpfänden oder übereignen. Er ist verpflichtet, uns über Eingriffe Dritter in unser Eigentum unverzüglich zu informieren, insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter unverzüglich mitzuteilen und die für den Widerspruch erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Im Falle von Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erlischt das Recht zur Weiterverwendung, Verwendung oder Verlegung der Vorbehaltsware. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere aufgrund verspäteter Zahlung des Kaufpreises, sind wir gemäß Rücktrittserklärung zur Einziehung ermächtigt und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.

Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz der Firma Agglotech. Wenn der Kunde ein Zwischenhändler ist, ist das zuständige Gericht das Gericht von Verona oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. Für die Lieferung an Kunden mit Sitz im Ausland gilt italienisches Recht.

Rabatte: Der von uns gewährte Rabatt auf die aktuellen Preislisten (Rabatt auf den Artikel + Rabatt bei Vorauszahlung + Bonus) gilt nur, wenn die Zahlungsbedingungen eingehalten werden, insbesondere die Zahlung von Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Zahlungsverzug oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, verfallen die Rabatte und die zusätzlichen Kosten werden fällig. Zu Unrecht abgezogene Rabatte usw. werden neu berechnet.

Änderungen und Ergänzungen: Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.